I. Rechtsform, Ziel, Haftung

Art. 1

Unter dem Namen Verein Tagesfamilien Wallisellen besteht in Wallisellen ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Art. 2

Der Verein bezweckt die Zusammenarbeit von Eltern, die einen Tagespflegeplatz benötigen und Eltern, die einen solchen zur Verfügung stellen.

Art. 3

Die notwendigen Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben beschafft sich der Verein durch Subventionen, Mitgliederbeiträge und freiwillige Zuwendungen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

II. Mitgliedschaft

Art. 4

Mitglied kann werden, wer sich bei der Verwirklichung der Ziele des Vereins engagiert. Für Eltern und Tageseltern ist die Mitgliedschaft obligatorisch. Alle Mitglieder sind stimm- und wahlfähig.

Art. 5

Die Mitgliedschaft erlischt durch

- Austritt, unter schriftlicher Bekanntgabe an die Mitgliederversammlung auf Ende des Kalenderjahres;

- Ausschluss; dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.

III. Organisation

Art. 6

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

Art. 7

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen Sie findet in der ersten Hälfte des Kalenderjahres statt.

Art 8

Die Mitgliederversammlung wird mit einer persönlichen Einladung und einer Traktandenliste drei Wochen vor dem festgesetzten Termin von Seite des Vorstandes den Mitgliedern angekündigt. Anträge der Mitglieder sind dem Sekretariat eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorzulegen.

Art. 9

Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:
a) Wahl der Stimmenzähler
b) Abnahme des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
c) Genehmigung der Jahresberichte (Arbeitsbereiche) und der Jahresrechnung
d) Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Mitgliederbeiträge
h) Wahl des Vorstandes
i) Wahl von zwei Revisoren
k) Statutenänderung und Auflösung des Vereins 

Art.10

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit schriftlich einberufen werden:
- durch Vorstandsbeschluss
- durch die Mitgliederversammlung
- auf Verlangen von einem Fünftel der Vereinsmitglieder.

Für die Einladung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die ordentliche Mitgliederversammlung.

Art. 11

Der Vorstand ist zuständig für Geschäfte, die nicht unter Art. 9 erwähnt sind. Er wird für zwei Jahre gewählt und besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.

Art. 12

Die Revisoren überprüfen Kassen- und Buchführung und erstatten Bericht an die Mitgliederversammlung. Sie müssen nicht Mitglieder des Vereins sein.

Art. 13

Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führen zwei Mitglieder des Vorstandes [kollektiv] je eine Vertreterin der Inkassosteile und des Sekretariats. Für Bank- und Postcheckguthaben führt die Verantwortliche der Inkassostelle Einzelunterschrift.

IV. Statutenänderung und Auflösung des Vereins

Art. 14

Diese Statuten können auf Antrag der Mitgliederversammlung oder einzelner Mitglieder ganz oder teilweise revidiert werden. Entsprechend Vorschläge müssen den Mitgliedern mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich vorgelegt werben. Für die Änderung der Statuten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder notwendig.

Art. 15

Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit sämtlicher an der entsprechenden Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Die Auflösungsversammlung bestimmt über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Diese Statuten traten nach Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 4. Dezember 1989 in Kraft. Die Änderungen wurden am 3. April 2006 durch die 16. und am 27. Februar 2008 durch die 18. Mitgliederversammlung genehmigt.

Wallisellen, 27. Februar 2008

Verein Tagesfamilien Wallisellen

Kontakt

Vorstand

Leitung

Dani Bösch

Vermittlung

Bernadette Weidmann

Betreuung

Brigitte Meier

Finanzen

Margrit Andolfatto

Ausbildung
Öffentlichkeit

Verena Frangi Granwehr

Aus der Schulpflege

Max Beerli

© db 2006